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 Für eine vollständige Immobilienbewertung sind folgende Unterlagen nötig:

  • Grundbuchauszug,
    der nicht älter als drei Monate ist. Er ist erhältlich beim Grundbuchamt. Dabei geht es dem Gutachter nicht um Abteilung 3, wo die Hypotheken eingetragen sind, sondern vor allem um Abteilung 2, wo eventuelle Ansprüche von Dritten verzeichnet werden: z.B. Nießbrauch, Wohn- oder Vorkaufsrechte
  • Auszug aus der Flurkarte,
    ebenfalls nicht älter als drei Monate und beim Katasteramt zu bekommen
  • Bauzeichnungen der Immobilie,
    nicht nur Grundrisse, sondern auch Schnittzeichnungen sowie Zeichnungen von späteren An- oder Umbauten
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis,
    erhältlich beim Bauordnungsamt
  • Wohnflächenberechnung
  • Nachweise über Modernisierungen,
    etwa von Fenstern, Heizanlage, Dach oder Wärmedämmung
  • Bei Eigentumswohnungen:
    die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan sowie die Abrechnung der Nebenkosten und die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
  • Bei Erbbaurecht:
    der Erbbaurechtsvertrag und ein Nachweis des aktuellen Erbbauzinses
  • Bei Objekten unter Denkmalschutz:
    Eine Kopie des Denkmalbescheids
  • Bei Mietobjekten:
    Mietverträge und eine Aufstellung der Nettokaltmieten

Bei der Beschaffung fehlender Unterlagen bin ich Ihnen gerne behilflich!

 

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