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Wann benötigen Sie eine Immobilien­bewertung?

Es gibt verschiedene Gründe warum die Erstellung eines Gutachtens zur Bewertung Ihrer Immobilie nötig wird. Zum Beispiel ist es immer eine Überlegung wert, sich vor dem Immobilien­kauf beraten zu lassen.

Aber auch wenn zum Beispiel für Vermögens­auseinander­setzungen (Scheidungen, Erbaus­einander­setzungen) ein objektiver Immobilienwert benötigt wird, ist es ratsam einen neutralen Sach­ver­ständigen mit der Immobilien­bewertung zu beauf­tragen.

Ein Immobilien-Gutachten beruht auf der Einschätzung von vielen unter­schied­lichen Faktoren. Damit ich zu einem ver­lässlichen Ergebnis kommen kann, brauche ich wichtige Unter­lagen, die von Ihnen zusammen­gestellt werden sollten.


Welches Gutachten für welchen Zweck?

Welches Gutachten benötigt wird, hängt von einigen Faktoren und der Immobilie selbst ab.

Kurzbewertung

Die Kurzbewertung befasst sich im Wesentlichen mit der reinen Werter­mittlung und stellt die preis­wertere Variante der Immobilien­bewertung dar. Sie wird auf der selben Grundlage wie das Verkehrs­wert­gutachten erstellt und beinhaltet einen Ortstermin sowie die anschließende Ermittlung des Verkehrs­werts. Eine ausführliche Bau­beschreibung (z.B. detaillierte Grundstücks­beschreibung, ausführliche Beschreibung der Lage­faktoren inkl. Beurteilung der Makro- und Mikrolage, detaillierte Beschreibung des Gebäudes und der Außen­anlagen) ist nicht Bestandteil.

Gründe für ein Kurz­gutachten:

  • Familiäre Unstimmigkeiten hinsichtlich der Preisfindung
  • Privatverkauf ohne Makler
  • Feststellung des aktuellen Immobilien­wertes aus privaten Gründen
  • Dokumentation des Werts zu einem bestimmten Zeitpunkt
 

Verkehrs­wert­gutachten

Das Verkehrswertgutachten dient zur detaillierten Feststellung des Marktwertes einer Immobilie, unter anderem mit detaillierter Grundstücksbeschreibung, ausführlicher Beschreibung der Lagefaktoren inkl. Beurteilung der Makro- und Mikrolage, detaillierter Beschreibung des Gebäudes und der Außenanlagen usw. Die Grundlage hierfür ist der § 194 BauGB mit den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien.

Immobilien unterscheiden sich durch eine Vielzahl von Merkmalen und Faktoren voneinander, weshalb jede Immobilie auch im Detail individuell zu betrachten und zu bewerten ist. Marktveränderungen aber auch zeitliche Gegebenheiten führen zu Wertschwankungen einer Immobilie. In vielen Fällen ist daher eine umfassende fachgerechte Bewertung erforderlich.

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn die Immobilienbewertung objektiv und rechtlich bindend sein soll.

Gründe für ein Verkehrswertgutachten:

  • An- und Verkauf von Immobilien
  • Dokumentation des Wertes zu einem bestimmten Zeit­punkt
  • Vermögens­fest­stellung (Scheidungen etc.)
  • Erbauseinander­setzungen
  • Auflösung von Rechten und Belastungen
  • gerichtliche Auseinander­setzungen
  • Steuerliche Aspekte
 

Mietwertgutachten

Ob Mieter, Vermieter oder Kapitalanleger: Ein Mietwertgutachten ist eine sinnvolle Investition, wenn es darum geht, den Wert und das Renditepotenzial eines Mietobjekts genau bestimmen zu lassen. Mit dem Mietgutachten eines zertifizierten Sachverständigen erhalten Sie eine verlässliche Auskunft über den Mietwert Ihrer Immobilie. So halten Sie zum Beispiel eine starke Durchsetzungsgrundlage für (oder gegen) eine Mieterhöhung in der Hand.

Gründe für ein Mietwertgutachten

Für Vermieter
  • zur Durchsetzung einer Mieterhöhung, wenn weder Vergleichsmieten noch ein Mietspiegel vorliegen
  • bei Auseinandersetzungen zur Miethöhe für Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • bei der Zwangsversteigerung als Grundlage für die Vereinbarung der Miethöhe zwischen Zwangsverwalter und Gläubigerbank.
Für Mieter
  • zur Anfechtung einer Mieterhöhung. als Kapitalanleger:
Für Kapitalanleger
  • zur Berechnung eines vertretbaren Mietpreises
  • als Unterstützung bei der Einschätzung des Renditepotenzials der Immobilie..
Bei einer Scheidung
  • für die Miet- oder Wohnwertermittlung
  • für die Nutzwertentschädigung im Scheidungsverfahren.
 

Beweissicherungs­gutachten

Es gibt private und gerichtliche Beweissicherungsverfahren. Sinn und Zweck dieser Verfahren ist es, die Ist-Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt für die Zukunft festzuhalten. So können in der Zukunft keine Streitigkeiten über den dokumentierten Zustand entstehen. Bei Bauvorhaben, insbesondere im Bereich der Grenzbebauung, besteht die Gefahr, dass Schäden an Nachbargebäuden/Wohnungen entstehen. Für diese durch Bauarbeiten entstandenen Schäden haftet in der Regel der Verursacher. Häufig entsteht später Streit darüber, ob Schäden tatsächlich durch Bauarbeiten entstanden sind oder schon vorher vorhanden waren. Den Nachweis zu führen, dass Schäden schon vorher vorhanden waren, ist im Nachhinein oft nicht mehr möglich und die Beweislast liegt meist beim Durchführenden der Bauarbeiten. Deshalb ist es zu empfehlen, vor Beginn solcher Bauarbeiten, eine Beweissicherung durchzuführen.

Gründe für eine Beweis­sicherung

  • Dokumentation von Bauschäden
  • Dokumentation von Objekten bei Nachbarbebauung im privaten oder Geschäftsbereich
 

Die Gutachtenerstellung

Für die Immobilienbewertung ist es wichtig, dass das Gutachten für den Kunden verständlich und nachvollziehbar ist. Dabei ist die Begründung eines Gutachtens das wichtigste Element. Als Grundlage dient der §194 BauGB mit den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien. Für die Wertermittlung werden dann normierte Verfahren angewendet, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung geregelt sind. Hierzu gehören das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.

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