Es gibt verschiedene Gründe warum die Erstellung eines Gutachtens zur Bewertung Ihrer Immobilie nötig wird. Zum Beispiel ist es immer eine Überlegung wert, sich vor dem Immobilienkauf beraten zu lassen.
Aber auch wenn zum Beispiel für Vermögensauseinandersetzungen (Scheidungen, Erbauseinandersetzungen) ein objektiver Immobilienwert benötigt wird, ist es ratsam einen neutralen Sachverständigen mit der Immobilienbewertung zu beauftragen.
Ein Immobilien-Gutachten beruht auf der Einschätzung von vielen unterschiedlichen Faktoren. Damit ich zu einem verlässlichen Ergebnis kommen kann, brauche ich wichtige Unterlagen, die von Ihnen zusammengestellt werden sollten.
Welches Gutachten benötigt wird, hängt von einigen Faktoren und der Immobilie selbst ab.
Die Kurzbewertung befasst sich im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung und stellt die preiswertere Variante der Immobilienbewertung dar. Sie wird auf der selben Grundlage wie das Verkehrswertgutachten erstellt und beinhaltet einen Ortstermin sowie die anschließende Ermittlung des Verkehrswerts. Eine ausführliche Baubeschreibung (z.B. detaillierte Grundstücksbeschreibung, ausführliche Beschreibung der Lagefaktoren inkl. Beurteilung der Makro- und Mikrolage, detaillierte Beschreibung des Gebäudes und der Außenanlagen) ist nicht Bestandteil.
Das Verkehrswertgutachten dient zur detaillierten Feststellung des Marktwertes einer Immobilie, unter anderem mit detaillierter Grundstücksbeschreibung, ausführlicher Beschreibung der Lagefaktoren inkl. Beurteilung der Makro- und Mikrolage, detaillierter Beschreibung des Gebäudes und der Außenanlagen usw. Die Grundlage hierfür ist der § 194 BauGB mit den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien.
Immobilien unterscheiden sich durch eine Vielzahl von Merkmalen und Faktoren voneinander, weshalb jede Immobilie auch im Detail individuell zu betrachten und zu bewerten ist. Marktveränderungen aber auch zeitliche Gegebenheiten führen zu Wertschwankungen einer Immobilie. In vielen Fällen ist daher eine umfassende fachgerechte Bewertung erforderlich.
Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn die Immobilienbewertung objektiv und rechtlich bindend sein soll.
Ob Mieter, Vermieter oder Kapitalanleger: Ein Mietwertgutachten ist eine sinnvolle Investition, wenn es darum geht, den Wert und das Renditepotenzial eines Mietobjekts genau bestimmen zu lassen. Mit dem Mietgutachten eines zertifizierten Sachverständigen erhalten Sie eine verlässliche Auskunft über den Mietwert Ihrer Immobilie. So halten Sie zum Beispiel eine starke Durchsetzungsgrundlage für (oder gegen) eine Mieterhöhung in der Hand.
Es gibt private und gerichtliche Beweissicherungsverfahren. Sinn und Zweck dieser Verfahren ist es, die Ist-Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt für die Zukunft festzuhalten. So können in der Zukunft keine Streitigkeiten über den dokumentierten Zustand entstehen. Bei Bauvorhaben, insbesondere im Bereich der Grenzbebauung, besteht die Gefahr, dass Schäden an Nachbargebäuden/Wohnungen entstehen. Für diese durch Bauarbeiten entstandenen Schäden haftet in der Regel der Verursacher. Häufig entsteht später Streit darüber, ob Schäden tatsächlich durch Bauarbeiten entstanden sind oder schon vorher vorhanden waren. Den Nachweis zu führen, dass Schäden schon vorher vorhanden waren, ist im Nachhinein oft nicht mehr möglich und die Beweislast liegt meist beim Durchführenden der Bauarbeiten. Deshalb ist es zu empfehlen, vor Beginn solcher Bauarbeiten, eine Beweissicherung durchzuführen.
Für die Immobilienbewertung ist es wichtig, dass das Gutachten für den Kunden verständlich und nachvollziehbar ist. Dabei ist die Begründung eines Gutachtens das wichtigste Element. Als Grundlage dient der §194 BauGB mit den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien. Für die Wertermittlung werden dann normierte Verfahren angewendet, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung geregelt sind. Hierzu gehören das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.